Allgemeine Geschäftsbedingungen – AH BUSINESS EXCELLENCE
Stand: 02.05.2022
§ 1 Geltungsvereinbarung & Allgemeines
(1) Allen vertraglichen Beziehungen und Leistungen von AH BUSINESS EXCELLENCE, Anja Henke, Jasminweg 7, 45770 Marl (nachfolgend AH BUSINESS EXCELLENCE), insbesondere der Onlineschulungen, der Inhousetrainings, der Seminarveranstaltungen und sonstiger Leistungen, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) zugrunde. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die AH BUSINESS EXCELLENCE mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend Kunden) über die von AH BUSINESS EXCELLENCE angebotenen Leistungen oder Lieferungen schließt (AH BUSINESS EXCELLENCE und Kunde nachfolgend einzeln jeweils der Vertragspartner und gemeinsam die Vertragspartner).
(2) Diese AGB gelten auch für alle im Rahmen eines Laufzeitvertrages erfolgenden
zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, ohne dass diese AGB in jedem Einzelfall gesondert vereinbart werden müssen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB in der bei Abschluss des Laufzeitvertrages mitgeteilten Fassung.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als AH BUSINESS EXCELLENCE ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden daher vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung keine Anwendung, selbst wenn AH BUSINESS EXCELLENCE ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder auf die ausschließliche Geltung dieser AGB hinweist. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall. Insbesondere stellt die Bezugnahme von AH BUSINESS EXCELLENCE auf ein Schreiben, welches die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, sowie die vorbehaltlose Leistung bzw. Lieferung in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter kein Einverständnis mit der Geltung jener Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
(4) Diese AGB gelten ergänzend zu individuellen von AH BUSINESS EXCELLENCE
angebotenen Verträgen oder Angeboten. Sofern und soweit im Einzelfall getroffene
Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und
Änderungen) Abweichungen zu diesen AGB enthalten, haben diese in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon unberührt.
(5) Sofern in diesen AGB Schriftform verlangt wird, gilt grundsätzlich § 126 BGB. Zur
Wahrung des Formerfordernisses genügt – wenn nicht einzelne Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich etwas anderes vorsehen – die telekommunikative Übermittlung einer Kopie der jeweiligen Urkunde, insbesondere per Telefax oder als PDF-Kopie per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung/en übermittelt wird.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben lediglich klarstellende
Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen
Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot & Vertragsabschluss
(1) Die auf der Website von AH BUSINESS EXCELLENCE oder in anderen Werbemedien bzw. auf anderen Plattformen angezeigten, beworbenen und angebotenen Leistungen von AH BUSINESS EXCELLENCE stellen keine verbindlichen Angebote dar. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Unterlagen, Demo-Zugänge, sonstige Produktbeschreibungen oder Beispiele von Leistungen von AH BUSINESS EXCELLENCE überlassen werden, sofern die Übersendung nicht Bestandteil eines individuellen Angebots ist.
(2) Individuelle Angebote von AH BUSINESS EXCELLENCE haben eine Geltungsdauer und Annahmefrist von einem Monat ab Zugang des Angebots beim Kunden, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Bestellungen bzw. Aufträge des Kunden kann AH BUSINESS EXCELLENCE innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen.
(3) Bei Anmeldungen für offene Seminare werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, da die Teilnehmendenzahl für die Seminare begrenzt ist. Ein Vertrag kommt erst mit der Anmeldebestätigung durch AH BUSINESS EXCELLENCE per E-Mail zustande. Die Anmeldung kann via Internet, in Ausnahmefällen auch telefonisch,schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.
(4) Für die Rechtsbeziehungen zwischen AH BUSINESS EXCELLENCE und dem Kunden ist der schriftlich abgeschlossene Vertrag über die Erbringung einer Leistung durch AH BUSINESS EXCELLENCE einschließlich dieser AGB maßgeblich. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragspartnern zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Nebenabreden und Ergänzungen zu dem abgeschlossenen Vertrag bedürfen mindestens der Textform (z.B. E-Mail), sofern nicht in diesen AGB Abweichendes geregelt wird. § 1 Abs. 5 dieser AGB bleibt unberührt.
(5) Abweichend von vorstehendem Absatz 4 Satz 1 genügt für den Vertragsschluss auch, wenn ein nicht eigenhändig unterschriebenes individuelles Angebot von AH BUSINESS EXCELLENCE vom Kunden unterschrieben zurückgesandt wird, wobei auch hierbei die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder als PDF-Kopie per E-Mail, ausreicht, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. § 1 Abs. 5 dieser AGB bleibt unberührt.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen & Fälligkeit
(1) Die vereinbarten Preise gelten für den im unterzeichneten Vertrag, sonst im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von AH BUSINESS EXCELLENCE aufgeführten Leistungs- bzw. Lieferungsumfang. Nachträglich beauftragte Änderungswünsche und Zusatzleistungen (einschließlich Mehr- oder Sonderleistungen) können gesondert berechnet werden.
(2) Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie etwaigen Verpackungskosten. Etwaige im Interesse des Kunden getätigte Auslagen (z.B. Anmelde- und Registergebühren) werden gesondert erstattet. Bei einer Abrechnung auf Stundenbasis beruht der für die Erbringung der Leistung im Voraus angegebene erforderliche Zeitaufwand auf Schätzwerten; maßgeblich für die Abrechnung ist der tatsächlich anfallende Arbeitsaufwand.
(3) Bei Laufzeitverträgen werden die Leistungen von AH BUSINESS EXCELLENCE, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, monatlich jeweils zum Monatsanfang des Folgemonats in Rechnung gestellt. Bei Einzelaufträgen, Änderungswünschen und Zusatzleistungen wird die Leistung von AH BUSINESS EXCELLENCE grundsätzlich nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt. AH BUSINESS EXCELLENCE ist jedoch berechtigt, Leistungen nur gegen eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen; dies gilt insbesondere bei Aufträgen von größerem Umfang und Arbeitsaufwand oder wenn der Kunde in der Vergangenheit in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn AH BUSINESS EXCELLENCE nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind.
(4) Die Rechnungen von AH BUSINESS EXCELLENCE sind 10 Tage nach Erhalt ohne
Abzüge zu begleichen, jedoch bei offenen Seminaren mit Einzelanmeldungen stets vor dem jeweiligen Seminartermin, da sonst keine Teilnahmeerlaubnis am Seminar besteht. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei AH BUSINESS EXCELLENCE. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen.
(5) Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs sowie der gesetzlichen Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB bleiben unberührt. Ferner ist AH BUSINESS EXCELLENCE berechtigt, die von ihr durchgeführten Arbeiten bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen. Ein mehr als dreimaliges Überschreiten der Zahlungsfrist stellt einen wichtigen Grund im Sinne der §§ 314, 626 BGB dar und berechtigt AH BUSINESS EXCELLENCE zur fristlosen Kündigung des Laufzeitvertrages, wenn auch unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände AH BUSINESS EXCELLENCE ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Bereits entstandene Forderungen bleiben im Falle der Vertragsbeendigung weiterhin zur
Zahlung fällig. Das Recht von AH BUSINESS EXCELLENCE, von einem Einzelauftrag
zurückzutreten, bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Änderungswünsche & Änderungsvorbehalt
(1) Das Angebot von AH BUSINESS EXCELLENCE wird fortlaufend aktualisiert. Auf der
Website von AH BUSINESS EXCELLENCE werden Informationen aktuell bereitgestellt. AH BUSINESS EXCELLENCE behält sich die notwendige inhaltliche und methodische Anpassung bzw. Abweichungen bei Seminaren und anderen Leistungen ausdrücklich vor, ohne das Thema und den Gesamtcharakter des betreffenden Seminars zu verändern.
(2) AH BUSINESS EXCELLENCE behält sich das Recht vor, Termin und Ort aus organisatorischen Gründen zu verändern oder in Ausnahmefällen gänzlich auf Onlinetermine und Onlineleistungen zu verweisen oder auszuweichen.
(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist der unterzeichnete Vertrag, sonst das Angebot oder die Auftragsbestätigung von AH BUSINESS EXCELLENCE. Änderungswünsche in Bezug auf die vertraglich vereinbarte Leistung von AH BUSINESS EXCELLENCE und Zusatzleistungen, die über das vertraglich vereinbarte Leistungsspektrum hinausgehen, können auch per E-Mail angefragt und übermittelt werden.
(4) AH BUSINESS EXCELLENCE kann Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen
verweigern, wenn die Erbringung dieser Leistungen mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Die Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen kann AH BUSINESS EXCELLENCE innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen oder ablehnen. Bei Anfragen per E-Mail wird die Annahme oder Ablehnung der Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen durch AH BUSINESS EXCELLENCE ebenfalls per E-Mail erklärt.
(5) Für die Erfüllung der Änderungswünsche bzw. Erbringung der Zusatzleistungen fällt eine zusätzliche Vergütung auf Stundenbasis an, sofern nicht zwischen den Vertragspartnern ein Fixpreis für die Änderungen bzw. Zusatzleistungen vereinbart wird. War für die ursprüngliche Leistung von AH BUSINESS EXCELLENCE ein Fixpreis vereinbart worden, so informiert AH BUSINESS EXCELLENCE den Kunden vorab über den angesetzten Stundensatz und die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Kosten. Sofern für die ursprüngliche Leistung von AH BUSINESS EXCELLENCE bereits ein Stundensatz vereinbart war, gilt dieser Stundensatz auch für die Änderungen und Zusatzleistungen. In diesem Fall wird der Kunde nur auf Anfrage über die voraussichtliche Dauer informiert.
(6) Der bei einer Abrechnung auf Stundenbasis für die Erbringung der Änderungswünsche oder Zusatzleistungen im Voraus angegebene erforderliche Zeitaufwand beruht auf Schätzwerten. Für die Abrechnung maßgeblich ist der tatsächlich anfallende Arbeitsaufwand.
§ 5 Leistungserbringung, Termine & Verzögerungen
(1) AH BUSINESS EXCELLENCE kann im Rahmen des vertraglich Vereinbarten frei über Inhalt, Art und Weise, Umfang, Zeit und Ort der Leistungserbringung bestimmen. AH BUSINESS EXCELLENCE kann auch freie Mitarbeitende und andere Subunternehmer/innen bei der Leistungserbringung einsetzen.
(2) In Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmender die Seminarziele erreichen kann. Ein bestimmter Schulungserfolg ist nicht geschuldet.
(3) Die im unterzeichneten Vertrag – sonst die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von AH BUSINESS EXCELLENCE – genannten Termine sind verbindlich. Die dort genannten Termine sind von beiden Vertragspartnern einzuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung durch AH BUSINESS EXCELLENCE erforderlichen Angaben, Unterlagen und Informationen baldmöglichst zur Verfügung zu stellen und sonstige seinerseits erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.
(4) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, hat AH BUSINESS EXCELLENCE nicht zu vertreten und berechtigt diese, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauf- und Planungszeit hinauszuschieben oder auf Onlinekurse und Onlineleistungen zu verweisen. AH BUSINESS EXCELLENCE wird dem Kunden Leistungsverzögerungen oder Leistungsänderungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. Im Falle einer Mindestvertragslaufzeit verlängern vom Kunden zu vertretende Verzögerungen zu Beginn oder während der Laufzeit eines Vertrages die Mindestvertragslaufzeit um den Verzögerungszeitraum.
(5) Leistungen können nur nach erfolgreicher Bezahlung in Anspruch genommen werden.
§ 6 Urheberrecht & Nutzungsrechte
(1) AH BUSINESS EXCELLENCE behält sich das Eigentum bzw. Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden im Rahmen eines Angebots zur Verfügung gestellten Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von AH BUSINESS EXCELLENCE weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von AH BUSINESS EXCELLENCE diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
(2) Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus sind AH BUSINESS EXCELLENCE vorbehalten. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf – auch nicht nur lediglich auszugsweise – ohne die schriftliche und ausdrückliche Genehmigung durch AH BUSINESS EXCELLENCE in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
(3) Die von AH BUSINESS EXCELLENCE erbrachten Leistungen sind rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, etwaige Patentrechte, Markenrechte und sonstige
immaterialgüterrechtliche Schutzrechte stehen ausschließlich AH BUSINESS EXCELLENCE zu.
(4) An den für den Kunden von AH BUSINESS EXCELLENCE erstellten Leistungen erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache, nicht übertragbare Recht, die erstellten Produkte nach Maßgabe des Vertragszwecks zu nutzen. Das Nutzungsrecht besteht über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Der Kunde ist nur berechtigt, die von AH BUSINESS EXCELLENCE erbrachten Leistungen selbst im eigenen Betrieb und für eigene Zwecke zu nutzen und darf diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AH BUSINESS EXCELLENCE nicht an Dritte weitergeben oder weiterverkaufen; ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Leistungen, die ihrem Zweck nach für eine Verbreitung an Dritte bestimmt sind (z.B. Newsletter). Verstößt der Kunde hiergegen oder kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten gemäß § 3 dieser AGB auch nach angemessener Fristsetzung nicht nach, erlischt das Nutzungsrecht bzw. ruht für die Zeit der Vertragsverletzung und AH BUSINESS EXCELLENCE ist berechtigt, die Nutzung ihrer immaterialgüterrechtlich geschützten Werke zu untersagen.
(5) Der Kunde steht dafür ein, dass er über alle Rechte zur Veränderung und Veröffentlichung an Texten, Schriftarten, Bildern und allen anderen urheberechtlich geschützten Materialien verfügt, die er AH BUSINESS EXCELLENCE zur Nutzung für die Werbung oder im Online-Shop zur Verfügung stellt. Er steht ferner dafür ein, dass er über das Recht verfügt, die Nutzungsrechte dieses Materials an AH BUSINESS EXCELLENCE zu übertragen, damit AH BUSINESS EXCELLENCE diese Materialien in seinem Namen auf ihrer Website oder in ihrem Online-Shop veröffentlichen kann. Eine Haftung von AH BUSINESS EXCELLENCE aus der Verletzung von Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechten oder sonstigen immaterialgüterrechten Dritter an den vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien ist ausgeschlossen.
(6) Unterliegt der Kunde besonderen Kennzeichnungspflichten bei der Verwendung rheberrechtlich oder anderweitig immaterialgüterrechtlich geschützten Materials (z.B. lizenzrechtliche Auflagen bei sogenannten Stock-Bildern), muss er AH BUSINESS EXCELLENCE ausdrücklich davon in Kenntnis setzen und entsprechende
Handlungsanweisungen erteilen.
(7) Erhält AH BUSINESS EXCELLENCE keine weiteren Informationen zum übermittelten Material, kann sie davon ausgehen, dieses Material frei für den Kunden verwenden zu können. Das schließt ein, Texte inhaltlich zu verändern, zu ergänzen oder zu kürzen, Bilder und anderes urheberrechtlich oder anderweitig immaterialgüterrechtlich geschütztes Material zuzuschneiden, zu ergänzen, zu verfremden oder im Sinne des Kunden zu verändern und in seinem Namen ohne Angabe von Quellen zu veröffentlichen.
§ 7 Absagen und Widerrufsrecht
(1) Über ein etwaiges Widerrufsrecht hinausgehend können Anmeldungen zu Seminaren bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn storniert werden, dabei bleibt jedoch die Verpflichtung bestehen, 50% des Honorars zu entrichten. Alternativ besteht die Möglichkeit, anstelle der 50% Honorarleistung an einem anerkannten Ersatztermin teilzunehmen. Wird eine Anmeldung später storniert oder zum Seminar nicht erschienen, ist die volle Seminargebühr fällig. Dies gilt jedoch nicht bei der Vermittlung von Ersatzteilnehmenden. Bei Umbuchung in einen anderen Termin von weniger als 6 Wochen vor Seminarbeginn wird eine Umbuchungspauschale i. H. v. 175 € zzgl. MwSt. pro Seminartag berechnet.
(2) AH BUSINESS EXCELLENCE behält sich Absagen aus organisatorischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten oder höherer Gewalt) bis zu einer Woche vor dem angesetzten Termin vor. Bei einer Absage durch AH BUSINESS EXCELLENCE besteht die Option, innerhalb von zwei Wochen zu stornieren oder alternativ einen Ersatztermin zu wählen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Im Falle der Stornierung durch den Kunden wegen Absage durch AH BUSINESS EXCELLENCE trägt AH BUSINESS EXCELLENCE lediglich 50% der notwendig angefallenen nicht stornierbaren Kosten des Kunden (z.B. bei etwaigen Hotelbuchungen).
(3) Ein etwaiges Widerrufsrecht erlischt mit Beginn des Vertrages, der Teilnahme an einem Seminar oder mit Beginn und Abruf der Leistung durch den Kunden.
§ 8 Gewährleistung, Haftung, Verjährung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, bestimmen sich die Gewährleistungsrechte des Kunden und die Haftung von AH BUSINESS EXCELLENCE bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) AH BUSINESS EXCELLENCE haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In sonstigen Fällen haftet AH BUSINESS EXCELLENCE – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Sätze 1 und 2 gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden AH BUSINESS EXCELLENCE nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (z.B. Erfüllungsgehilfen).
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht, soweit AH BUSINESS EXCELLENCE einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen hat.
(4) AH BUSINESS EXCELLENCE ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist AH BUSINESS EXCELLENCE nicht verpflichtet, die Inhalte auf etwaige Rechtsverstöße zu überprüfen.
(5) AH BUSINESS EXCELLENCE übernimmt ausdrücklich keine Gewähr bzw. Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg der für den Kunden erbrachten Leistungen.
(6) Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Laufzeitverträge, Kündigungsfrist & Vertragsstrafe
(1) Laufzeitverträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten, d.h. sie können frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
(2) Sollte ein Laufzeitvertrag nicht gekündigt werden, so verlängert sich dieser automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, maximal jedoch um weitere zwölf Monate. Bei der automatischen Verlängerung wird zum bestehenden Preis verlängert.
(3) Im Rahmen des online Laufzeitvertrages erhält der Kunde eine persönliche Lizenz und ein persönliches Nutzungsrecht, das auf drei IP-Adressen limitiert ist. Die Weitergabe von Zugangsdaten oder Inhalten an Dritte ist nicht gestattet. Eine unberechtigte Weitergabe kann die Sperrung des Nutzungskontos des Kunden zur Folge haben. In diesem Fall ist eine Erstattung bereits bezahlter Honorare ausgeschlossen.
(4) AH BUSINESS EXCELLENCE behält sich vor, bei wiederholten und härteren Verstößen gegen den vorgenannten Absatz 3 eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,- geltend zu machen.
§ 10 Datenschutz, Passwortsicherheit & Verfügbarkeit
(1) AH BUSINESS EXCELLENCE ist berechtigt, die den jeweiligen Auftrag betreffenden
Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der AH BUSINESS EXCELLENCE Datenschutzbestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
(2) Die Weitergabe von Daten an Dritte ist nur zulässig, soweit dies (beispielsweise bei der Anmeldung von Domains o.ä.) Gegenstand des Vertrages oder zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Offenlegung nach gesetzlichen Vorschriften oder behördlicher Anordnung zu erfolgen hat.
(3) Die Vertragspartner sind verpflichtet, Passwörter, personenbezogene Daten und andere hochsensible Informationen nur sicher zu übertragen.
(4) Die gesetzlichen Pflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) bleiben unberührt.
(5) Wegen vorrübergehender kurzzeitiger Unerreichbarkeit der Onlinedienste, insbesondere im Rahmen von Laufzeitverträgen, stehen dem Kunden keine Ansprüche zu.
§ 11 Gerichtsstand, Rechtswahl und Mediation
(1) Für das Vertragsverhältnis zwischen AH BUSINESS EXCELLENCE und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts.
(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen AH BUSINESS EXCELLENCE und dem Kunden (einschließlich solcher über das Bestehen oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses) sind in erster Instanz die Gerichte in Marl ausschließlich zuständig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.
(3) Die Vertragspartner vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis (einschließlich solcher über das Bestehen oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses), die sie nicht untereinander bereinigen können, eine/n sachkundige/n Mediator/in am Gerichtsstand anzurufen, bevor der Rechtsweg beschritten wird.
§ 12 Abschließende Bestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen sämtlicher Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn, es bestünde ein anderes gesetzliches Formerfordernis. Dies gilt auch für Änderungen dieses Absatzes.
(2) Sollten Bestimmungen dieser AGB oder eine künftig in ihnen aufgenommenen
Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der AGB nicht berührt werden.
(3) Das gleiche gilt, soweit Verträge zwischen den Vertragspartnern eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
(4) Die salvatorische Klausel in Abs. 2 dieser AGB soll nicht als Beweislastumkehr
verstanden werden, sondern also die Abbedingung des § 139 BGB.